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Aus für Leuchtstoffröhren mit Quecksilber sowie bestimmte Halogenlampen

Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten ist bereits seit mehreren Jahren verboten, da es sich um ein umwelt- und gesundheitsschädliches Schwermetall handelt. Bisher gab es noch Ausnahmen für Leuchtstoffröhren, welche jedoch im August dieses Jahrs auslaufen. Auch werden verschiedene Halogenlampen ab September 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht, da diese zu viel Energie verbrauchen.

Welche Leuchtmittel sind konkret betroffen?
Die Herstellung von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie Leuchtstofflampen des Types T5 in Ringform ist bereits seit 25. Februar 2023 untersagt. Ab dem 25. August 2023 gilt dies auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform der Typen T5 und T8, da diese ebenfalls Quecksilber enthalten. Ab dem 1. September 2023 folgen Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9, welche die Effizienzmindestanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung nicht mehr erfüllen. Die Verwendung bisher installierter Leuchtmittel sowie der Erwerb und Verkauf von Lagerware ist weiterhin möglich.

Alternative Möglichkeiten sowie Förderung
Als alternative Lösung bietet sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, da diese umweltfreundlicher und energieeffizienter sind. Für viele bestehende Fassungen wird adäquater LED-Ersatz am Markt angeboten. Bei diesem "Retrofit" von alten Beleuchtungssystemen muss jedoch auf die Kompatibilität sowie eine rechtssichere bauliche Veränderung geachtet werden. Informationen dazu können einer Veröffentlichung des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik entnommen werden. Für umfangreichere Umrüstungsvorhaben kann der Komplettaustausch der bisherigen Lichtlösung die langfristig kostengünstigere und energieeffizientere Alternative sein. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme mit einem Fördersatz von 15% der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Das Mindestinvestitionsvolumen für diese Förderung liegt bei 2000 Euro. Gefördert wird die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes sowie der komplette Leuchtenaustausch. Ein Retrofit bestehender Systeme ist nicht förderfähig.

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.

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