Betrug
Robinraj Premchand/Pixabay

Warnung vor betrügerischen Schreiben

Mitgliedsunternehmen berichten von Betrugsversuchen durch amtlich aussehende Schreiben

Leider häufen sich wieder Fälle, in denen unseriöse Unternehmen - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen wie z. B. www.handelsregisterbekanntmachungen.de - „Leistungen“ wie z. B. die Eintragung in nichtamtliche Register o. ä. anbieten. Teilweise werden auch schlicht Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Marie Thieler_IMG_9784-Bearbeitet_WEB

Ass. jur. Marie Thieler

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