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Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen

Die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember kann ab sofort beantragt werden. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe mit verbesserten Konditionen ist am 20.10.2020 gestartet. Die wesentlichen Infos für Sie hier im Kurzüberblick:

Leistungszeitraum September bis Dezember 2020

  • Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten, oder
  • Umsatzeinbruch mit mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Personalkostenpauschale wurde auf 20 % erhöht.

Antworten zu den konkreten Fragen finden Sie unter folgenden Links:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Corona Soforthilfe des Bundes



Frank Flesch

Tel. 0631 3677-107

Fax 0631 3677-263

fflesch--at--hwk-pfalz.de