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Michal Jarmoluk auf Pixabay

Passfotos beim Fotografen weiterhin möglich

Fotos für Ausweisdokumente werden in Zukunft ausschließlich von Fotografen oder direkt vor Ort in der Behörde digital erstellt und der zuständigen Stelle übermittelt. Dadurch soll Dokumentenfälschung verhindert werden - zum Beispiel durch sogenanntes "Morphing".

Um Manipulationen bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten vorzubeugen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen beschlossen.

In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nicht mehr möglich.

Hintergrund der Regelung ist das sogenannte "Morphing": Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen. Möglich ist das bereits durch frei verfügbare Computerprogramme. Ist das Lichtbild auf einem Pass auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur deren Inhaberin oder deren Inhaber das Dokument nutzen. Unter Umständen ermöglicht es auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 03. Juni 2020